Skip to content Skip to footer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Eventequipment und weiteren Mietgegenständen über rental.urbanagency.ch durch:

Urban Agency Events AG
Feldwiesstrasse 2
8181 Höri
Schweiz

nachfolgend «Vermieterin» genannt.

Die AGB gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Organisationen, nachfolgend «Mieter» genannt.

Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Mieter, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt noch kein verbindliches Angebot der Vermieterin dar.

Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Mieter eine Anfrage für die ausgewählten Mietgegenstände und den gewünschten Mietzeitraum ab.

Eine automatisch generierte Bestell- oder Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.

Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch die Urban Agency Events AG ausdrücklich bestätigt wurde.

Die Vermieterin behält sich insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, Überschneidungen von Buchungen, technischen Fehlern, fehlerhaften Preisangaben oder anderen wichtigen Gründen das Recht vor, eine Bestellung ganz oder teilweise abzulehnen.

3. Preise

Alle angegebenen Mietpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Sofern beim jeweiligen Produkt nicht anders angegeben, handelt es sich um Mietpreise pro Tag und pro angegebener Einheit bzw. Stückzahl.

Massgebend ist der in der bestätigten Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis.

Zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Abholung durch die Vermieterin, Auf- und Abbau, Reinigung oder weitere Dienstleistungen sind nur im Mietpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben oder vereinbart wurde.

Offensichtliche Preis-, Darstellungs- oder Systemfehler im Onlineshop begründen keinen Anspruch auf Vermietung zum fehlerhaft angegebenen Preis.

4. Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach dem bei der Bestellung ausgewählten Von- und Bis-Datum und der anschliessenden Bestätigung durch die Vermieterin.

Der erste und der letzte ausgewählte Miettag gelten grundsätzlich als Miettage, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Vermieterin möglich.

Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht automatisch zu einer Reduktion des vereinbarten Mietpreises.

5. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung auf Rechnung.

Eine Bestellung gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Vermieterin als angenommen.

Die Zahlungsfrist und allfällige weitere Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Rechnung oder der Auftragsbestätigung.

Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, nach erfolgter Mahnung angemessene Mahngebühren sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen.

Für die Miete wird grundsätzlich keine Kaution verlangt.

Die Vermieterin behält sich bei speziellen oder umfangreichen Aufträgen vor, nach Absprache eine Vorauszahlung zu verlangen.

6. Abholung

Bei Auswahl der Versandart «Abholung» können die Mietgegenstände am durch die Vermieterin mitgeteilten Abholort abgeholt werden.

Die Abholung ist kostenlos.

Die genauen Abhol- und Rückgabezeiten werden mit der Bestellbestätigung oder separat vereinbart.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, ein geeignetes Fahrzeug sowie gegebenenfalls ausreichend Personal für den sicheren Transport der gemieteten Gegenstände bereitzustellen.

Mit der Übergabe der Mietgegenstände geht die Verantwortung für deren sorgfältige Behandlung auf den Mieter über.

7. Lieferung

Auf Wunsch kann eine Lieferung der Mietgegenstände angefragt werden.

Die Auswahl «Ich will eine Offerte zur Lieferung» stellt noch keine verbindliche Vereinbarung über die Lieferung oder deren Preis dar.

Die Lieferkosten werden individuell berechnet und dem Mieter vor der definitiven Bestätigung mitgeteilt. Als Richtwert können ungefähr CHF 1.50 pro Fahrminute zur Anwendung kommen. Der tatsächliche Preis kann abhängig von Strecke, Mietmaterial, Aufwand, Fahrzeug, Personal, Zufahrt und weiteren Umständen abweichen.

Auf- und Abbau sowie weitere Dienstleistungen sind nicht automatisch Bestandteil einer Lieferung und müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die Lieferung ohne unverhältnismässige Verzögerungen durchgeführt werden kann.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund erschwerter Zufahrt, fehlendem Zugang, Wartezeiten oder nicht vorgängig kommunizierten Umständen kann zusätzlich verrechnet werden.

8. Übergabe und Prüfung

Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Abholung oder Lieferung auf offensichtliche Schäden und Vollständigkeit zu prüfen.

Bereits vorhandene Schäden oder fehlende Bestandteile sind der Vermieterin möglichst unmittelbar mitzuteilen.

Werden keine offensichtlichen Mängel gemeldet, gelten die Mietgegenstände bei Übergabe grundsätzlich als vollständig und in ordnungsgemässem Zustand übernommen.

Verdeckte oder erst bei der Nutzung feststellbare technische Mängel sind der Vermieterin unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen.

9. Nutzung der Mietgegenstände

Die Mietgegenstände sind sorgfältig, sachgemäss und ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

  • die Bedienungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten;

  • Mietgegenstände vor Diebstahl, Witterung und Beschädigung zu schützen;

  • technische Geräte nur sachgemäss anzuschliessen und zu bedienen;

  • keine eigenmächtigen Reparaturen oder Veränderungen vorzunehmen;

  • die Mietgegenstände ohne Zustimmung der Vermieterin nicht an Dritte weiterzuvermieten.

Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass die Mietgegenstände am jeweiligen Einsatzort gesetzeskonform und sicher eingesetzt werden können.

10. Schäden, Verlust und Diebstahl

Der Mieter haftet während der Mietdauer für Verlust sowie für Schäden an den Mietgegenständen, soweit diese durch ihn, seine Mitarbeitenden, Gäste, Hilfspersonen oder andere Personen in seinem Verantwortungsbereich verursacht wurden.

Normale, dem vertragsgemässen Gebrauch entsprechende Abnutzung gilt nicht als Schaden.

Beschädigungen oder Verlust sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

Reparaturkosten können dem Mieter nach effektivem Aufwand verrechnet werden.

Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder ist ein Mietgegenstand verloren gegangen, zerstört worden oder nicht mehr verwendbar, kann dem Mieter der Zeitwert beziehungsweise – soweit angemessen – der Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes in Rechnung gestellt werden.

Bei fehlenden Zubehörteilen, Kabeln, Cases, Adaptern oder anderen mitgelieferten Bestandteilen können die entsprechenden Wiederbeschaffungskosten verrechnet werden.

11. Rückgabe

Die Mietgegenstände müssen vollständig, in ordnungsgemässem Zustand und grundsätzlich in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurden.

Die Rückgabe hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen.

Bei verspäteter Rückgabe kann für jeden zusätzlich begonnenen Miettag der entsprechende Tagesmietpreis verrechnet werden.

Entstehen durch die verspätete Rückgabe weitere Kosten oder kann eine nachfolgende Vermietung deshalb nicht durchgeführt werden, behält sich die Vermieterin vor, den daraus entstandenen nachweisbaren Schaden zusätzlich geltend zu machen.

12. Reinigung

Die Mietgegenstände sind in angemessen sauberem Zustand zurückzugeben.

Normale Gebrauchsspuren sind im Mietpreis enthalten.

Bei übermässiger Verschmutzung oder einer Verschmutzung, die eine ausserordentliche Reinigung erforderlich macht, kann der zusätzliche Reinigungsaufwand nach effektivem Aufwand verrechnet werden.

13. Stornierung durch den Mieter

Stornierungen müssen der Vermieterin schriftlich, beispielsweise per E-Mail, mitgeteilt werden.

Sofern bei der Bestellung nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos;

  • 7 bis 13 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises;

  • 2 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises;

  • weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietpreises.

Massgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei der Vermieterin eingeht.

Bereits entstandene externe Kosten oder speziell für den Auftrag beschaffte Leistungen können zusätzlich verrechnet werden, sofern diese nicht mehr storniert werden können.

14. Nichtabholung

Werden bestätigte Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt und wurde die Bestellung nicht rechtzeitig storniert, bleibt der vereinbarte Mietpreis geschuldet.

Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Mietgegenstände über den vereinbarten Abholzeitpunkt hinaus für den Mieter zu reservieren, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

15. Ausfall oder Nichtverfügbarkeit

Sollte ein reservierter Mietgegenstand aufgrund eines Defekts, Schadens durch einen Vormieter, Verlusts oder eines anderen nicht vorhersehbaren Umstands nicht verfügbar sein, wird die Vermieterin nach Möglichkeit einen gleichwertigen oder vergleichbaren Ersatz anbieten.

Ist kein geeigneter Ersatz verfügbar, wird der Mietpreis für den betroffenen Mietgegenstand nicht berechnet beziehungsweise ein bereits bezahlter Betrag zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

16. Technische Geräte

Bei technischen Geräten kann trotz sorgfältiger Wartung ein technischer Defekt nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Bei einem Defekt hat der Mieter die Vermieterin möglichst umgehend zu kontaktieren und eine angemessene Möglichkeit zur Behebung des Problems oder zur Bereitstellung eines Ersatzes zu geben.

Eigenmächtige Reparaturen, Eingriffe oder Veränderungen an den Geräten sind nicht gestattet.

17. Haftung

Die Vermieterin haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere entgangener Gewinn, ausgefallene Veranstaltungen, Umsatzausfälle oder Ansprüche Dritter.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

18. Höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vermieterin nicht oder nur verspätet erbracht werden, haftet die Vermieterin im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für daraus entstehende Folgen.

Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Strom- oder Verkehrsausfälle, Streiks, Unfälle oder vergleichbare ausserordentliche Ereignisse.

Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall um eine angemessene Lösung.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und gemäss der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.

Daten können insbesondere zur Bearbeitung von Bestellungen, Kommunikation, Rechnungsstellung und Durchführung der Vermietung verwendet werden.

20. Änderungen dieser AGB

Die Vermieterin kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anpassen.

Für eine Bestellung gilt jeweils diejenige Version der AGB, die zum Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise des Vertragsabschlusses gültig war.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB vollständig oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Urban Agency Events AG.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

Stand: September 2026